Kinder & Jugendliche – Inklusion
Teilhaben am Leben
in der Gemeinschaft.
Schul- und Kindergartenbegleitung
lebe!zeit möchte Kindern und Jugendlichen mit besonderem Unterstützungsbedarf den Besuch des Kindergartens, der Regel- oder Förderschule ermöglichen. Hierzu stellt lebe!zeit zeitnah die passende Eingliederungshilfe. Die Integrationshilfen sind Mitarbeiter von lebe!zeit. Diese werden fachlich beraten und regelmäßig geschult, damit die individuelle Hilfe gelingt.
Der Weg dahin
Wenn ein Kind oder Jugendlicher eine Begleitung benötigt, stellen die Erziehungsberechtigten einen Antrag beim zuständigen Jugendamt bzw. Sozialamt. Auch die Stellungnahme der Schule ist erforderlich. Gerne begleitet lebe!zeit Sie auf diesem Weg, unterstützt und berät Sie.
Das lebe!zeit Angebot
lebe!zeit ist das Bindeglied zwischen Eltern, Bildungseinrichtungen, Kostenträgern und Therapeuten. Der junge Mensch steht hierbei im Mittelpunkt.
Bei der Auswahl einer passenden Integrationshilfe bindet lebe!zeit die Erziehungsberechtigten ein.
Wir pflegen eine transparente und offene Kommunikation, damit die Zusammenarbeit mit allen Beteiligten gelingt.
Das Leben ist bunt – der Bereich Inklusion auch!
Wir freuen uns, viele Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf ein Stück auf ihrem Lebensweg begleiten zu dürfen.
Das Zusammenspiel aus Familie, Therapeuten, ErzieherInnen, LehrerInnen und Freunden ist eine gute Voraussetzung, um Kindern und Jugendlichen die bestmögliche Förderung und Entwicklung zu ermöglichen.
Mit allen Beteiligten werden die Ziele der Inklusionshilfe gemeinsam gestaltet und definiert. Diese Ziele sind so unterschiedlich, wie die Kinder und Jugendlichen. Wir sind für Sie und Ihr Kind da. Im besten Fall verläuft die Integrationshilfe so erfolgreich, dass die jungen Menschen ihre Eigenständigkeit und ihr Selbstwertgefühl so stärken, dass die Hilfe beendet werden kann.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Hier beantworten wir einige der am häufigsten gestellten Fragen zur Schulbegleitung
Was kostet eine Stunde Schulbegleitung?
Die Kosten für eine Schulbegleitung sind sehr individuell und hängen vom Unterstützungsbedarf des Kindes sowie vom zuständigen Kostenträger ab. In vielen Fällen werden die Leistungen übernommen. Gerne beraten wir Sie persönlich und klären die Möglichkeiten für Ihre Situation.
Welche Diagnose braucht man für eine Schulbegleitung?
Eine Schulbegleitung kann bei unterschiedlichen Voraussetzungen bewilligt werden, etwa bei Behinderungen, Entwicklungsbesonderheiten oder chronischen Erkrankungen wie ADHS, Autismus oder Diabetes. Entscheidend ist der individuelle Unterstützungsbedarf im Schulalltag, nicht allein die Diagnose.
Wer zahlt Schulbegleitung bei Diabetes?
Auch bei Diabetes kann eine Schulbegleitung notwendig sein. Welche Stelle die Kosten übernimmt, hängt vom individuellen Bedarf und den Rahmenbedingungen ab. Wir unterstützen Sie bei der Klärung der Zuständigkeit und im Antragsprozess.
Was ist der Unterschied zwischen Schulbegleiter und Integrationshelfer?
Die Begriffe werden häufig synonym verwendet. Gemeint ist jeweils eine individuelle Unterstützung, die Kindern und Jugendlichen die Teilhabe am Schulalltag ermöglicht. Die genaue Bezeichnung kann je nach Bundesland oder Kostenträger variieren.

Linda Lorke
Sozialpädagogin (B.A.)
Päd. Standortleitung

Andrea Seifert
Dipl. Sozialarbeiterin, Systemische Beraterin
Standortleitung Inklusion

Nadja Kowasch
staatl. anerkannte Erzieherin
Standortleitung Inklusion

Christin Hochmann
Standortleitung Inklusion

Sabrina Papp
Sozialpädagogin B.A.
Päd. Standortleitung

